Stationäre Jugendhilfe
Zimmer mit Aussicht
Aufnahme finden grundsätzlich junge Menschen, beiderlei Geschlechts ab 16 Jahren, die aus persönlichen und/oder familiären Gründen nicht mehr in ihren Herkunftssystemen leben können.
Stationäre Jugendhilfe (18 Plätze) für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII),
- für die Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind.
- die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder die ihren Lebensmittelpunkt bereits auf die Straße verlegt haben.
- welche nicht (mehr) in einer stationären Einrichtung zu integrieren sind, jedoch noch nicht in der Lage sind eigenständig zu wohnen.
- die aus einer stationären Einrichtung kommen und sich auf dem Weg der Verselbstständigung befinden.
Krisenintervention (2 Plätze) für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII),
- in deren Umfeld kein funktionierendes soziales oder familiäres Netz besteht.
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (12 Plätze)
- für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII).
Inobhutnahme (2 Plätze)
-
für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII), die als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ aufgegriffen werden.
Ansprechpartner
Thomas Rössler - Bereichsleitung
Telefon (0781) 28942-710
E-Mail: